von m4tt » Sa 9. Feb 2013, 23:49
Zitat: Studien- und Prüfungsordnung Master Industrial Engineering an der Fakultät MB der HS.R (Seite 3,4)
(3) Zum Nachweis der studiengangspezifischen Eignung wird ein mündlicher Test durchgeführt, dessen Termin und Dauer die Auswahlkommission (§ 4 Rahmensatzung) festlegt. Gegenstand und Bewertungsanteile des Tests sind:
1. die Motivation für das Studium,
2. die erforderlichen Grundkenntnisse auf dem Fachgebiet der Produktions- und Automatisie- rungstechnik,
3. die Beherrschung der wissenschaftlichen Grundlagen der Produktions- und Automatisierungs- technik,
4. die Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit,
5. die ausreichende Beherrschung der Lehrsprache Deutsch,
6. der Nachweis kommunikativer Kompetenzen.
(4) Auf Basis der Ergebnisse des Eignungstests gemäß Abs. 3 und der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine differenzierte Bewertung mit Punkten. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Das Bestehen des Eignungstests erfordert das Erreichen von mindestens 65 Punkten. Für die Punkte- vergabe gelten folgende Anteile:
1. Schriftliche bzw. mündliche Darlegung der Motivation für die Aufnahme des Studiums mit einem Bewertungsanteil von 20 %.
2. Die fünf Endnoten der Module Elektrotechnik und Elektronik, Antriebstechnik, Produktion und Logistik, Materialflusstechnik und Regelungstechnik des qualifizierenden Abschlusses gemäß § 3 Abs. 1 mit einem Bewertungsanteil von 30 %. Diese fünf Module werden einzeln bepunktet und zwar mit sechs Punkten bei der Note „sehr gut“, mit 5 Punkten bei der Note „gut“, mit vier Punkten bei der Note „befriedigend“ und mit drei Punkten bei der Note „ausreichend“. Finden sich in dem qualifizierenden Abschluss gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 nicht für alle fünf geforderten Module vergleichbare Leistungen, sind die nicht vorhandenen Module aus dem genannten Katalog jeweils mit null Punkten zu bewerten.
3. Das Ergebnis des Eignungstests nach Abs. 3 Nrn. 2. bis 6. mit einem Anteil von 50 %.
(5) Der Eignungstest wird von zwei Professoren oder Professorinnen der Fakultät Maschinenbau abge- nommen, von denen mindestens einer oder eine Lehraufgaben im Masterstudiengang Industrial Engineering wahrnimmt; die Bestellung der beiden Prüfer bzw. Prüferinnen erfolgt durch die Prü- fungskommission.
(9) Bewerber und Bewerberinnen, die mindestens 65 Punkte erreicht haben, sind für den Master- studiengang Industrial Engineering geeignet. Soweit nach Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein örtliches Auswahlverfahren durch- geführt wird, erfolgt die Zulassung zum Studium anhand der Reihung der Bewerber und Bewer- berinnen, die im Eignungsverfahren mehr als 65 Punkte erzielt haben.
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hoffe das hilft dir ein wenig weiter, kannst dir ja schonmal ausrechnen wieviele Punkte durch deine Noten in den 5 Modulen (Elektrotechnik und Elektronik, Antriebstechnik, Produktion und Logistik, Materialflusstechnik und Regelungstechnik) kriegst
Zitat: Studien- und Prüfungsordnung Master Industrial Engineering an der Fakultät MB der HS.R (Seite 3,4)
(3) Zum Nachweis der studiengangspezifischen Eignung wird ein mündlicher Test durchgeführt, dessen Termin und Dauer die Auswahlkommission (§ 4 Rahmensatzung) festlegt. Gegenstand und Bewertungsanteile des Tests sind:
[b]1. die Motivation für das Studium,
2. die erforderlichen Grundkenntnisse auf dem Fachgebiet der Produktions- und Automatisie- rungstechnik,
3. die Beherrschung der wissenschaftlichen Grundlagen der Produktions- und Automatisierungs- technik,
4. die Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit,
5. die ausreichende Beherrschung der Lehrsprache Deutsch,
6. der Nachweis kommunikativer Kompetenzen.[/b]
(4) Auf Basis der Ergebnisse des Eignungstests gemäß Abs. 3 und der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine differenzierte Bewertung mit Punkten. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Das Bestehen des Eignungstests erfordert das Erreichen von mindestens 65 Punkten. Für die Punkte- vergabe gelten folgende Anteile:
1. Schriftliche bzw. mündliche Darlegung der Motivation für die Aufnahme des Studiums mit einem Bewertungsanteil von 20 %.
2. [b]Die fünf Endnoten der Module Elektrotechnik und Elektronik, Antriebstechnik, Produktion und Logistik, Materialflusstechnik und Regelungstechnik des qualifizierenden Abschlusses gemäß § 3 Abs. 1 mit einem Bewertungsanteil von 30 %. Diese fünf Module werden einzeln bepunktet und zwar mit sechs Punkten bei der Note „sehr gut“, mit 5 Punkten bei der Note „gut“, mit vier Punkten bei der Note „befriedigend“ und mit drei Punkten bei der Note „ausreichend“. Finden sich in dem qualifizierenden Abschluss gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 nicht für alle fünf geforderten Module vergleichbare Leistungen, sind die nicht vorhandenen Module aus dem genannten Katalog jeweils mit null Punkten zu bewerten.[/b]
3. Das Ergebnis des Eignungstests nach Abs. 3 Nrn. 2. bis 6. mit einem Anteil von 50 %.
(5) Der Eignungstest wird von zwei Professoren oder Professorinnen der Fakultät Maschinenbau abge- nommen, von denen mindestens einer oder eine Lehraufgaben im Masterstudiengang Industrial Engineering wahrnimmt; die Bestellung der beiden Prüfer bzw. Prüferinnen erfolgt durch die Prü- fungskommission.
(9) Bewerber und Bewerberinnen, [b]die mindestens 65 Punkte erreicht haben, sind für den Master- studiengang Industrial Engineering geeignet[/b]. Soweit nach Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein örtliches Auswahlverfahren durch- geführt wird, erfolgt die Zulassung zum Studium anhand der Reihung der Bewerber und Bewer- berinnen, die im Eignungsverfahren mehr als 65 Punkte erzielt haben.
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hoffe das hilft dir ein wenig weiter, kannst dir ja schonmal ausrechnen wieviele Punkte durch deine Noten in den 5 Modulen (Elektrotechnik und Elektronik, Antriebstechnik, Produktion und Logistik, Materialflusstechnik und Regelungstechnik) kriegst