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Nicht erscheinen zur Prüfung = schieben?

Verfasst: Sa 12. Jul 2014, 15:39
von Fliegenpilz
Ich möcht' Euch raten, jedes Semester zu überprüfen, ob das "nicht-erscheinen zur Prüfung" als "ordnungsgemäß abgemeldet sein" gilt. Mir ist zu Ohre gekommen, dass schon öfter im Gespräch gewesen sein soll, dies zu ändern. Wie ernsthaft diese Gespräche waren und in welcher Entwicklungsstufe sie hängen geblieben sind weiß ich leider nicht. Ich war aber froh, davon zu erfahren, weil sowas ja mal ganz schnell seehr unschön ausgehen kann.

Re: Nicht erscheinen zur Prüfung = schieben?

Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 06:29
von Marove
Hallo Fliegenpilz,

das ist zumindest in der SPO geregelt, wenn nicht sogar in der RaPO oder APO. Du bist in eine bestimmte "Version" dieser eingeschrieben und wenn da eine Änderung vollzogen wird, musst du informiert werden. Ich glaube sogar, du musst aktiv in die neue Prüfungsordnung wechseln.
Deine Angst ist zwar berechtigt, aber unbegründet :).

Grüße
Timo