Studium von der Steuer absetzen!

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123mibu
examia.de Ersti
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Registriert: Mo 19. Okt 2009, 11:40

Studium von der Steuer absetzen!

Beitrag von 123mibu »

Ich hab davon letzte Woche mal in einer Zeitschrift gelesen und grad ist es mir wieder eingefallen.
Laut Gesetz ist es seit kurzem möglich das Studium/Ausbildung ich glaub als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Man muss die Steuererklärung während des Studiums einreichen und bekommt dann die Ausgaben von der Steuer abgezogen, sobald man berufstätig ist. Das gilt auch für Studiengebühren und lässt sich bis zu vier Jahre nachreichen! Alles was man dazu tun muss ist Rechnungen sammeln, auf denen der Name steht!!, d.h. für Bücher etc Quittungen ausstellen lassen und dann jährlich die Steuererklärung machen. Das ist zwar etwas Arbeit, aber da kommen während des Studiums schon ettliche Tausende Euro zusammen.

Hab mich auch gerade erst etwas darüber informiert, also her mit Erfahrungsberichten, zusätzlichen Infos etc.

http://www.studilux.de/studium-uni/wie- ... teuer.html
m4tt
examia.de Streber
Beiträge: 339
Registriert: Di 18. Nov 2008, 09:39

Re: Studium von der Steuer absetzen!

Beitrag von m4tt »

gab eine Gesetzesänderung (Erststudium lässt sich angeblich nicht mehr absetzen)
http://www.spiegel.de/unispiegel/studiu ... 44,00.html
Bitte per PN auf Fehler in meinen Uploads hinweisen, damit ich sie ausbessern kann.
buegeleisen
examia.de Fachmann
Beiträge: 155
Registriert: Mi 27. Mai 2009, 16:04

Re: Studium von der Steuer absetzen!

Beitrag von buegeleisen »

Es geht um ErstSTUDIUM und ErstAUSBILDUNG, oder?
Somit wäre für Studenten, die bereits eine Berufsausbildung haben, das Studium absetzbar.

Oder sehe ich hier etwas falsch?
123mibu
examia.de Ersti
Beiträge: 58
Registriert: Mo 19. Okt 2009, 11:40

Re: Studium von der Steuer absetzen!

Beitrag von 123mibu »

Ja m4tt hat Recht. Es wäre zu schön gewesen. Und ja es handelt sich um das Erststudium, d.h. ein Master ist dann wieder als Werbungskosten absetzbar.
Wer zudem bereits im Bachelor-System studiert kann sich freuen: Egal, wie der Rechtsstreit in punkto Erststudium ausgeht, für das Masterstudium müssen generell die Kosten als Werbungskosten anerkannt werden. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 4. November 2005) hervor. Darin heißt es: "Dass der Abschluss eines Bachelorstudiengangs den Abschluss eines Erststudiums darstellt und ein nachfolgender Studiengang als weiteres Studium anzusehen ist."
Quelle: Capital

Ob das auch für die Erstausbildung gilt, konnte man jetzt nicht rauslesen, aber denke schon.
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